👆Mit anderen Worten: Wenn es ein befreundetes Regime ist, dass Menschen an die Front und damit in den sicheren Tod schickt, dann gilt kein Recht auf Kriegsverweigerung und auch keine Unvereinbarkeit mit dem Gewissen oder sonst irgendein Gesülz, im Grunde genommen kein Asyl und nichts, ihr müsst zum Sterben, ob ihr nun wollt oder nicht, keine Wahl, bestätigt das BGH, da es sich ja um ein befreundetes Regime handelt, das in Bedrängnis geraten ist. #Europa2025 #BGH2025